BEP Fortbildungen

Bezüglich der Themen kontaktieren Sie mich bitte

Mit der Gesetzesänderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)  vom 30. April 2018 verändern sich die Förderbedingungen für Kindertageseinrichtungen mit der Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 10 Jahren

Nach der Neuregelung müssen mindestens 25% des Teams der Einrichtung im Rahmen einer dreitägigen, anerkannten BEP Fortbildung die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, geschult sein.

Wechseln Mitarbeiter*innen, nehmen sie sozusagen ihre Qualifikation mit. 

Bis 2023 erhalten die Einrichtungen noch automatisch die Qualitätspauschale, anschließend müssen die Fortbildungsnachwiese zum Erhalt der Pauschale vorliegen.


Ab April 2020 biete ich vom Land Hessen finanzierte BEP Modulfortbildungen  an.

Des Weiteren verfüge ich über zahlreiche akkreditierte Fortbildungen die zum Erhalt der Qualitätspauschale zugelassen sind.

Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt auf. Ich berate Sie gerne.